Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma MKS Security GmbH, 70736 Fellbach

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich;  entgegenstehende oder  von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten  ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.  Unsere  Geschäftsbedingungen  gelten  auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
(2)  Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
(3)  Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte mit dem Kunden.

§ 2 Leistungsumfang – Pflichten der Parteien
(1) Der Leistungsumfang richtet sich nach der spezifischen individualvertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden. Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag. Ein Arbeitsvertrag zwischen uns und dem Kunden ist nicht gewollt und wird nicht begründet.
(2)  Wir sind auf die – nach § 34a GewO zulässige, gewerbsmäßige – Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen jeder Art für Personen und Objekte spezialisiert. Wir sind zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen und Bestimmungen gegenüber unseren Mitarbeitern verantwortlich.
(3) Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass bei Überwachung und Begleitung von Veranstaltungen alle gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen erfüllt sind und eingehalten werden.
(4)  Der Kunde verpflichtet sich, für das von uns bei Veranstaltungen eingesetzte Sicherheitspersonal antialkoholische Getränke in angemessener Menge vorzuhalten und auf Anforderung unentgeltlich an dieses abzugeben.
(5)  Soweit zum Zwecke der Vertragsdurchführung erforderlich, berechtigt uns der Kunde für die Zeit des Einsatzes zur Ausübung des Hausrechts.
(6)  Der Kunde verpflichtet sich, uns eine Notfallliste mit Telefonnummern und Anschriften der wichtigen Kontaktpersonen zu übergeben.

§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen – Aufrechnungsverbot
“(1)  Der  Grundpreis  für  die  zu  erbringende  Dienstleistung  ergibt  sich  aus  der  individualvertraglichen”
“Vereinbarung mit dem Kunden bzw. unserer Auftragsbestätigung.”
“(2)  Für Einsätze in der Nacht zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr wird auf den vereinbarten Grundpreis ein Zuschlag  in Höhe von 15% erhoben. An Sonntagen  (0.00 Uhr bis  24.00 Uhr) wird stattdessen ein Zuschlag in Höhe von 35% auf den vereinbarten Grundpreis erhoben. An bundesweit gesetzlichen Feiertagen  (0.00  Uhr  bis  24.00  Uhr)  wird  stattdessen  ein  Zuschlag  in  Höhe  von  100%  auf  den vereinbarten Grundpreis erhoben.”
“(3)  Für An- und Abfahrt zum Einsatzort wird pro vereinbarungsgemäß eingesetztes Sicherheitspersonal eine”
“Pauschale in Höhe von € 20,00 berechnet.”
“(4)  Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung berechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.”
“(5)  Bei mehrtägigen, zusammenhängenden Einsätzen mit einem Einsatzort, der sich Luftlinie 100 Km und mehr von unserem Geschäftssitz entfernt befindet, sind wir berechtigt, unser Sicherheitspersonal zu”
“Übernachtungszwecken in einem Hotel vor Ort unterzubringen und die Kosten hierfür an den Kunden weiter zu berechnen. Bei der Auswahl der Übernachtungsstätte haben wir stets auf Kostengeringhaltung”
“zu achten.”
“(6)  Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis (ohne Abzug) sofort, jedoch spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.”
“(7)  Für jede verzugsbedingte Mahnung hat der Kunde einen pauschalen Verzugsschadenersatz in Höhe von”
“€ 5,00 zu bezahlen, jedoch nicht mehr als € 15,00 insgesamt. Dem Kunden steht das Recht zu, uns”
“nachzuweisen, dass infolge des Verzugs gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
(8)  Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,”
“unbestritten oder von uns anerkannt worden sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.”

“§ 4 Laufzeit des Vertrags – pauschalierter Schadensersatz”
“(1)  Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.”
“(2)  Liegt ein Dauerschuldverhältnis vor, ohne dass ein Beendigungszeitpunkt vereinbart worden wäre, so beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende.”
“(3)  Der Vertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von beiden Vertragsparteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Es verbleibt insoweit bei den gesetzlichen Regelungen.”
“(4)  Im Falle der Stornierung eines Auftrags durch den Kunden steht uns 15 % der Gesamtauftragssumme als pauschalierter  Schadensersatz  zu. Dem Kunden steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass uns infolge der Auftragsstornierung kein oder
ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Wir sind berechtigt, wenn uns ein höherer Schaden entstanden ist, diesen als konkreten Schadensersatz
statt des pauschalierten Schadensersatzes geltend zu machen.

“§ 5 Mängelanzeige”

“Etwaige Unstimmigkeiten oder Abweichungen von der vereinbarten Sicherheitsdienstleistung sind vom Kunden unverzüglich, jedoch spätestens binnen drei Tagen, ans uns schriftlich zu melden.  Danach können behauptete Unstimmigkeiten oder Abweichungen nicht mehr als Schlechterfüllung geltend gemacht werden.”

“§ 6 Verschwiegenheitspflicht”
“Wir verpflichten uns, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und auch nach dessen Beendigung,”
“über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren.”

“§ 7 Haftung”

“(1) Wir haften in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den  vertragstypischen,  vorhersehbaren  Schaden  begrenzt,  soweit  nicht  wegen  der  Verletzung  des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haften wir in demselben Umfang.”
“(2)  Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den”
“Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.”

“§ 8 Sonstige Bestimmungen”
“Mündliche Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen nicht.”

“§ 9 Gerichtsstand – Recht der BRD”
“(1)  Unser Geschäftssitz ist örtlich der ausschließlich vereinbarte Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, auch am Geschäftssitz des Kunden Klage zu erheben.”
“(2)  Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.”

“Stand: Februar 2013″